Die Höhe der Betreuungskosten für die Kinder bis 2 Jahren ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern, bitte melden sie sich beim Jugendamt.
Sie haben die Möglichkeit diesen Betrag bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Kinder ab 2 Jahren sind beitragsfrei.
Für die Verpflegung und andere anfallende Kosten sind die Eltern oder sorgeberechtigte Personen verantwortlich.
Details können wir gerne beim Erstgespräch abklären.
Ich hoffe, ich konnte Sie auf meiner Webseite von den Vorteilen der Kindertagespflege überzeugen und freue mich, Sie persönlich hier vor Ort kennenzulernen.
Zu einem verabredeten Termin haben wir Zeit, um die Einzelheiten zu besprechen, sich die Räume anzuschauen und die nächsten Schritte zu planen.
Ich freue mich auf Sie und Ihren Besuch!